AGB

ALLGEM. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT

Stand zum 01.08.2020

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche zwischen der MUST Train OG und ihren Kunden („Mitglieder“) geschlossene Verträge.

1.2 Die zwischen der MUST Train OG und ihren Mitgliedern geschlossenen Verträge werden für die im Vertrag festgelegte feste Dauer abgeschlossen. Nach Ablauf des Vertragszeitraums verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Dauer des zuvor abgeschlossenen Vertrags. Die automatische Vertragsverlängerung kommt nicht zustande, sofern eine der beiden Vertragsparteien der Verlängerung vor Ablauf des aktuellen Vertrags durch schriftliche Mitteilung an den anderen Vertragspartner widerspricht.

1.3 Das Mitglied verpflichtet sich den im Vertrag vereinbarten Betrag im Voraus für die gesamte Vertragslaufzeit durch Überweisung auf das von der MUST Train OG bekannt gegebene Konto zu bezahlen. Alternativ kann das Mitglied die MUST Train OG mittels „SEPA-Lastschrift-Mandat“ zur Abbuchung des Betrages in monatlichen Teilbeträgen ermächtigen. Für den Fall einer Rücklastschrift aus dem Mitglied zuzurechnenden Gründen (z.B. mangelnde Kontodeckung) werden die von der Bank an die MUST Train OG verrechneten Spesen an das Mitglied weiterverrechnet.

1.4 Das Mitglied hat Änderungen des Namens, der Bankverbindung oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

1.5 Der Vertrag kann im Einvernehmen zwischen dem Mitglied und der MUST Train OG für zumindest einen Monat stillgelegt werden. Für den Zeitraum der Stilllegung werden sämtliche Leistungen der Vertragsparteien ausgesetzt. Die Vertragslaufzeit wird um die Dauer der Stilllegung verlängert.

1.6 Das Mitglied ist berechtigt bei voraussichtlich dauerhaftem Umzug ins Ausland den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Das Mitglied hat entsprechende Unterlagen, die einen Umzug belegen, vorzulegen.

1.7 Die MUST Train OG behält sich das Recht vor den Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen zu kündigen.

1.8 Der Standort des Trainingsgeländes kann bei Bedarf jederzeit verlegt werden. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum allfälliger Umbau oder Wartungsarbeiten am Trainingsgelände.

1.9 Das Mitglied verpflichtet sich die Hausordnung („Boxrules“) zu beachten und einzuhalten. Die Hausordnung liegt in den Räumlichkeiten („Box“) der MUST Train OG auf.

1.10 Das Mitglied hat den Anweisungen des Personals der MUST Train OG Folge zu leisten. Die MUST Train OG ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen die Anweisungen des Personals, Hausordnung, die Anstandsregeln oder die allgemeinen Hygienevorschriften den Vertrag fristlos zu kündigen. Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf bereits bezahlte Beträge. Die MUST Train OG behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche vor.

1.11 Die Rechte und Pflichten des Mitglieds aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

 

2. Leistungen

2.1 Die MUST Train OG bietet Kurse zu Kurszeiten laut Stundenplan an. Die Teilnehmerzahl sämtlicher Kurse ist beschränkt. Das Mitglied ist zur Teilnahme an den von der MUST Train OG veranstalteten Kursen im vereinbarten Ausmaß unter der Voraussetzung einer Anmeldung auf einen freien Teilnehmerplatz berechtigt. Die Anmeldung erfolgt über die Online-Plattform „Wodify“ oder die App „Wodify Client“. Das Mitglied ist berechtigt an maximal einem Kurs pro Programm an einem Tag teilzunehmen.

2.2 Die MUST Train OG behält sich das Recht vor Kurszeiten zu ändern oder zu streichen.

2.3 Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Ersatz für ausgefallene Kurse oder geänderten Kurszeiten.

2.4 An den Tagen 24.12. bis 26.12. sowie am 31.12. und 1.1 werden keine Kurse angeboten. Außerdem behält sich die MUST Train OG das Recht vor, zumutbare Änderungen der Kurszeiten vorzunehmen, dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten.

2.5 Die MUST Train OG veranstaltet sportliche Wettkämpfe und Veranstaltungen. Die MUST Train OG behält sich das Recht vor Kurszeiten für die Vorbereitung und Veranstaltung der Wettkämpfe ersatzlos zu streichen. Das Mitglied hat keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme an den veranstalteten Wettkämpfen.

 

3. Haftung

3.1 Die Haftung der MUST Train OG und seinen Mitarbeiten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

4. Schlussbestimmungen

4.1 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der in Österreich anwendbaren Verweisungsnormen.

4.2 Es gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz als vereinbart.

4.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.